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probas.plating GmbH

Porschestraße 11
73560 Böbingen an der Rems
Deutschland

T +49 [0] 7173 . 710 98 0
F +49 [0] 7173 . 710 98 11

info@probas-plating.com
www.probas-plating.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der probas.plating GmbH


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jeglicher Verträge mit Kunden, welche in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Der Kunde akzeptiert durch Abgabe eines Angebotes zugleich die Geschäftsbedingungen der probas.plating GmbH.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann , wenn die probas.plating GmbH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen erbringt.


§ 2 Angebot

2.1 Der Vertrag kommt durch das Angebot des Kunden und die vorbehaltlose Annahme des Angebotes durch die probas.plating GmbH zustande.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet der probas.plating GmbH die Art des Metalls, die gewünschte Schichtdicke, die Art der zu beschichtenden Oberfläche, die Anzahl der zu bearbeitenden Stückzahlen unter Angabe des Verwendungszweckes unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Gefahrverteilung

3.1 Der Kunde ist verpflichtet der probas.plating GmbH die zu beschichtenden Teile in einem beschichtungstauglichen Zustand , insbesondere in einem entmagnetisierten Zustand mit gereinigter Oberfläche und Reinheit des Materials von Gusshaut, Zunder, Ölkohle, eingebranntem Fett, Schweißschlacke, Graphit, Farbanstrich und ohne Poren, Lunker, Rissen ,Doppelungen und mit ausreichend unterschnittenen Gewinden auszuhändigen.

3.2 Wird die ausgeführte Leistung der vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare von der probas.plating GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat die probas.plating GmbH für die ausgeführten Leistungen Anspruch auf Vergütung.


§ 4 Vergütung und Transportkosten

4.1 Sämtliche von der probas.plating GmbH genannten Preise sind Nettopreise ab Werk, ausschließlich Verpackung-, Versand- und Transportkosten, Zölle und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet neben den vereinbarten Nettopreisen die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer sowie die anfallenden Verpackungs- und Transportkosten nebst Zöllen zu tragen.

4.3 Erfüllungs- und Lieferort ist der Sitz der probas.plating GmbH in Böbingen.

4.4 Ohne hierzu verpflichtet zu sein bietet die probas.plating GmbH dem Kunden nach jeweiliger gesonderter Vereinbarung im Einzelfall an, die beschichteten Teile auf Gefahr und Rechnung des Kunden zu versenden.

4.3 Die Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang beim Kunden zur Zahlung fällig.

4.4 Zur Aufrechnung ist der Kunde ausschließlich mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.


§ 5 Lieferzeit

5.1 Der Beginn der vereinbarten Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die Übergabe der zu beschichtenden Teile und die Erfüllung der Kundenpflichten gemäß 2.2 und 3.1 voraus.


§ 6 Mängelhaftung

6.1 Mängelansprüche des Kunden setzten voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Prüfungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Die probas.plating GmbH hat das Recht zur dreimaligen Nachbesserung, bevor der Kunde weitergehende gesetzliche Rechte geltend machen kann.

6.3 Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der probas.plating GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der probas.plating GmbH beruhen.

Weiter sind hiervon ausgenommen, Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der probas.plating GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters der oder Erfüllungsgehilfen der probas.plating GmbH beruhen. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Unberührt bleiben weiter sämtliche Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 7 Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt

7.1 Die probas.plating GmbH erwirbt durch die Beschichtung Miteigentum an den beschichteten Gegenständen.

7.2 Die probas.plating GmbH behält sich das Miteigentum an den beschichteten Gegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Vergütungsansprüche vor.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

7.4 Der Kunde ist berechtigt die beschichteten Gegenstände weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Wege der Vorausabtretung sämtliche Forderungen gegen den Erwerber in Höhe unserer Vergütungsansprüche an die probas.plating GmbH ab, welche die Abtretung hiermit annimmt.


§ 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1 Ist der Kunde Kaufmann so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrages der Sitz der probas.plating GmbH in Böbingen (Amtsgericht Schwäbisch Gmünd bzw. Landgericht Ellwangen). Dessen ungeachtet hat die probas.plating GmbH das Recht den Kunden auch an seinem Wohn/Geschäftssitz zu verklagen.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.